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Alter Grenzstein des Fürstentums Reuß Jüngere Linie

Die reußischen Herrschaften gelten als das einzige regierende deutsche Fürstenhaus, dessen Vorfahren von Ministerialen im Mittelalter bis zu regierenden Fürsten aufstiegen.

Die Reußen sollen ursprünglich welfisch und zunächst im nördlichen Thüringen ansässig gewesen sein, bis sie von Kaiser Friedrich I. Barbarossa um 1163 in süd-östliche Richtung in Marsch gesetzt wurden.
Der Kaiser war bemüht, sein Reichsgut auszubauen und zu festigen. Deshalb setzte er beiderseits der Weißen Elster Reichsvögte ein, die unmittelbaren Vorfahren der Reußen. Erster Amtssitz war Wünschendorf.

Vermutlich um den Staufenkaiser Heinrich VI. zu ehren, legten sich die herrschenden Vögte den Namen "Heinrich" zu und bestimmten, dass alle männlichen Nachkommen fortan den Namen "Heinrich" zu tragen hätten, nur unterschieden durch die Ordnungszahl.

Das Wort "Vogt" hat seinen Ursprung im lateinischen Begriff "advocat", was der "Herbeigerufene" bedeutet, in diesem Fall der Vertreter des Kaisers.
Mit dem 1343 erstmals urkundlich erwähnten "terra advocatorum" war jedoch kein festumgrenztes Gebiet, sondern lediglich der Besitzanspruch der Vögte, "der vogte lant", gemeint.

Die Herkunft des Namens "Reuß" ist nicht eindeutig zu belegen. Vermutlich bedeutete er im Mittelalter "Russe" und wurde nach Ansicht von Historikern von dem um 1295 verstorbenen Heinrich von Plauen abgeleitet, der eine längere Zeit in Russland verbrachte und dort die russische Prinzessin Maria Swikowska heiratete.

Nach Ausrufung der Weimarer Republik wurden die beiden reußischen Staaten zu Freistaaten, die ab dem 21. Dezember 1918 eine Verwaltungsgemeinschaft bildeten.
Am 4. April 1919 schlossen sich die beiden reußischen Freistaaten schließlich zum Volksstaat Reuß zusammen.
Am 1. Mai 1920 wurde dann letztlich aus dem Volksstaat Reuß sowie sechs weiteren thüringische Kleinstaaten das Land Thüringen gegründet.